Am Deich 26, 25335 Elmshorn / Raa-Besenbek

Fachgerechte baumpflege vom Profi
in Schleswig-Holstein und Hamburg

Artenschutz / Naturschutz / Habitatbäume

Bäume nehmen in der Natur eine wichtige Funktion ein. Sie sorgen für das ökologische Gleichgewicht, schützen unser Klima und sind Heimat vieler Tier- und Pflanzenarten.


Bevor der Baumpfleger mit seiner Arbeit beginnen kann, gilt es, die besonderen Belange des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen.

Der Allgemeine Artenschutz untersagt strikt, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 BNatSchG Abs. 1); das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet weiter, die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§ 39 BNatSchG Abs. 3).


Der Baumpfleger untersucht den Baum vor Beginn der Arbeiten auf Nisthöhlen und Ruheplätze geschützter Tierarten; dazu gehören Eichhörnchenkobel, Spechthöhlen, Fledermaushöhlen oder Vogelnester. Vom Boden aus lassen sich solche "Besiedlungen" nur schwer erkennen, deshalb kann der Baumpfleger erst nach dem Einstieg in die Krone beurteilen, ob z.B. Nester oder Kobel vorhanden sind. Abhängig von der Jahreszeit und dem Zustand der Besiedlung muss der Baumpfleger dann entscheiden, ob er die geplanten Arbeiten ausführen kann oder nicht.

 

Unsere Mitarbeiter wurden im "Artenschutz in der Baumpflege" geschult und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesem Thema.

 

Habitatbäume

 

Nutzungsmöglichkeiten von alten Bäumen / Restbäumen in Ihrem Garten oder auf Ihrem Grundstück.

 

Alte, absterbende oder tote Bäume und stehendes oder liegendes Totholz bieten anderen Lebewesen besondere Lebensräume.

Astlöcher, Höhlungen, Risse oder Spalten bieten vielen Tieren und Pflanzen besondere Nistmöglichkeiten. Hierzu zählen Spechthöhlen, Fledermaushöhlen, Horste und andere Vogelnester. Höhlenbäume werden über Jahre von ihren Bewohnern genutzt und sie erhöhen die ökologische Vielfalt.

 

Warum also nicht den Reststamm einfach stehen lassen und so neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen ?

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne !

Der Allgemeine Artenschutz untersagt strikt, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (§ 39 BNatSchG Abs. 1); das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet weiter, die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören (§ 39 BNatSchG Abs. 3).

Der Baumpfleger untersucht den Baum vor Beginn der Arbeiten auf Nisthöhlen und Ruheplätze geschützter Tierarten; dazu gehören Eichhörnchenkobel, Spechthöhlen, Fledermaushöhlen oder Vogelnester. Vom Boden aus lassen sich solche "Besiedlungen" nur schwer erkennen, deshalb kann der Baumpfleger erst nach dem Einstieg in die Krone beurteilen, ob z.B. Nester oder Kobel vorhanden sind. Abhängig von der Jahreszeit und dem Zustand der Besiedlung muss der Baumpfleger dann entscheiden, ob er die geplanten Arbeiten ausführen kann oder nicht.

 

Unsere Mitarbeiter wurden im "Artenschutz in der Baumpflege" geschult und beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu diesem Thema.

 

Habitatbäume

 

Nutzungsmöglichkeiten von alten Bäumen / Restbäumen in Ihrem Garten oder auf Ihrem Grundstück.

 

Alte, absterbende oder tote Bäume und stehendes oder liegendes Totholz bieten anderen Lebewesen besondere Lebensräume.

Astlöcher, Höhlungen, Risse oder Spalten bieten vielen Tieren und Pflanzen besondere Nistmöglichkeiten. Hierzu zählen Spechthöhlen, Fledermaushöhlen, Horste und andere Vogelnester. Höhlenbäume werden über Jahre von ihren Bewohnern genutzt und sie erhöhen die ökologische Vielfalt.

 

Warum also nicht den Reststamm einfach stehen lassen und so neuen Lebensraum für Pflanzen und Tiere schaffen ?

 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne !

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